
Pflege Blog für Köln und Umgebung
Im Blog der Gosab Care GmbH informieren wir Sie regelmäßig über aktuelle Themen rund um ambulante und Intensivpflege in Köln und Umgebung. Unser Ziel ist es, Angehörigen und Pflegebedürftigen verständliche und praxisnahe Informationen bereitzustellen. Dabei greifen wir wichtige Fragen aus dem Pflegealltag auf und geben hilfreiche Orientierung.

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege
In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege und die jeweiligen Voraussetzungen, um die Pflege in Anspruch nehmen zu können, etwas besser vorstellen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team des Pflegedienstes Gosab Care GmbH mit Standorten in Köln und Bergisch Gladbach gerne zur Verfügung.
Die Kurzzeitpflege
Die Kurzpflege beschreibt die Situation, wenn ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum eine vollstationäre Pflege benötigt. Sie sorgt für eine vollständige und professionelle Pflegebetreuung. Oft ist dies z. B. mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden. Für eine Dauer von maximal 56 Tagen im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Auf diese Weise ist die Betreuung für einen überschaubaren Zeitraum gesichert. Die Kurzzeitpflege kann nur von einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden und muss zuvor bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Verhinderungspflege
Der Sinn der Verhinderungspflege besteht in erster Linie darin, die pflegende Person zu entlasten. Die Verhinderungspflege vertritt pflegende Angehörige, wenn sie verhindert oder beispielsweise im Urlaub sind. Im Gegensatz zu Kurzzeitpflege ist eine Verhinderungspflege auch zuhause möglich. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden pflegende Angehörige durch eine Ersatzperson vertreten. Die vertretende Pflegekraft kann sowohl stunden- als auch tage- und wochenweise angefordert werden. Diese Aufgabe kann z. B. von anderen Angehörigen, von Bekannten oder auch von professionellen Pflegekräften übernommen werden.
Was sind die Voraussetzungen?
Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Ab einem Pflegegrad 2 steht Ihnen bzw. Ihrem/Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein Budget von 1612,00 Euro pro Jahr zu, das für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden kann. Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kurzfristig Pflege benötigen, steht dies ebenfalls zu.
Die Verhinderungspflege wird ferner nur dann gewährt, wenn der/die pflegende Angehörige zuvor bereits mindestens sechs Monate im Einsatz war und wenn der/die pflegende Angehörige Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht.
Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege – sowohl das Zeitkontingent von maximal sechs Wochen als auch das Geld (1612,00 Euro) – am Ende des Kalenderjahres verfällt. Nicht genutzte Kontingente können dementsprechend nicht im nächsten Jahr verwendet werden.
Wenden Sie sich an einen professionellen Pflegedienst wie die Gosab Care GmbH, der in Köln und Bergisch Gladbach für Sie im Einsatz ist, wenn Sie sich über eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege interessieren. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sprechen Sie unser freundliches Pflegeteam an.

Punkte, die beim Pflegevertrag beachtet werden müssen
Suchen Sie einen Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach? Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich für eine ambulante Pflege entscheiden, sollten Sie insbesondere auf den Pflegevertrag, den Sie mit einem ambulanten Pflegedienst abschließen, achten. Ebendieser Pflegevertrag ist ein entscheidendes Dokument zwischen Ihnen und dem Pflegedienst, für den Sie sich entscheiden. Der Vertrag regelt schließlich sämtliche Leistungen, die dem Patienten zustehen und welche Kosten dafür zu zahlen sind. Seit 2002 sind solche Verträge zwischen Pflegedienst und Patienten übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Punkte ein, die in einem Pflegevertrag geregelt werden sollten.
Welche Inhalte stehen in einem Pflegevertrag?
Der Name der pflegebedürftigen Person muss im Vertrag stehen, auch wenn der Vertrag von einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden kann. Ferner wird der Pflegegrad der zu pflegenden Person aufgenommen. Die Kosten für die Pflegeleistungen müssen ebenfalls so genau wie möglich aufgelistet werden. Auch allgemeine Regelungen – beispielsweise in Bezug auf einen Hausnotruf und das Verhalten bei einem eingehenden Notruf – werden in einem Pflegertrag festgehalten.
Schließlich stehen noch die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist in einem vollständigen Vertrag.
Was gilt es bei Pflegeverträgen zu beachten?
In einem Pflegevertrag, den Sie mit einem Pflegedienst abschließen, sollten die Kosten, die Sie persönlich zu tragen haben, deutlich erkennbar sein. Je nach Pflegegrad werden Sie einen bestimmten Eigenanteil erbringen müssen. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die zuständige Pflegekraft alle erbrachten Leistungen entsprechend dokumentiert, denn diese gelten als Nachweise für die Rechnungsstelle. Überprüfen Sie auch, ob die aufgeschriebenen Leistungen wirklich erbracht wurden.
Was passiert, wenn Ihr Pflegedienst ausfällt?
Im Pflegevertrag sollte immer eine Ersatzpflege, also ein anderer Pflegedienst, genannt werden, der einspringt, wenn Ihr Pflegedienst einen Termin – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrnehmen kann. Eine solche Ersatzpflege steht Ihnen selbstverständlich zu und sollte Im Fall der Fälle auch in Anspruch genommen werden.
Weitere Punkte, die wichtig sind
Was passiert, wenn etwas zu Bruch geht? Welche Räume dürfen von der Pflegekraft betreten oder genutzt werden? Natürlich sollten auch rechtliche Regelungen in Bezug auf Ansprechpartner, Schlüsselnutzung, Ihren Haushalt und Haftungen bei Schäden im Pflegevertrag festgehalten werden. Wenn alle diese Punkte bereits bei Beginn der Zusammenarbeit festgehalten wurden, ersparen Sie sich potentiellen Ärger in der Zukunft. Ein seriöser ambulanter Pflegedienst beantwortet Ihre Fragen zum Pflegevertrag selbstverständlich gerne.

