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Was steht Ihnen in der ambulanten Pflege zu?

Was steht Ihnen in der ambulanten Pflege zu?

 

Interessieren Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach? Wenn Sie pflegebedürftig sind oder eine ambulante Pflege für einen Verwandten suchen, stehen Ihnen je nach Pflegegrad diverse Pflegeleistungen zu. Um ein wenig Licht in ein recht komplexes Thema zu bringen, haben wir Ihnen im Folgenden ein paar wichtige Informationen in Bezug auf die ambulante Pflege, verschiedene Pflegegrade und Ihre Rechte zusammengestellt.

 

Was ist die ambulante Pflege?

 

Die ambulante Pflege beschreibt eine Pflegeform in Ihrem eigenen häuslichen Umfeld. Das heißt, dass die ausgebildete Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes zu Ihnen – oder Ihrem pflegebedürftigen Verwandten – nach Hause kommt und Sie dort im Alltag unterstützt. Auf diese Weise kann die betreute Person möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Die jeweiligen Unterstützungsleistungen hängen dabei vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher Sie eingestuft werden, desto höher fällt die Unterstützung durch Pflegesachleistungen oder Pflegegeld aus.

Was zeichnet einen ambulanten Pflegedienst aus?

 

Entsprechend des festgelegten Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen. Zu den Pflegesachleistungen zählen – je nach Pflegegrad – die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Entsprechend des Pflegegrades 1 bis 5 stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Höchstbeträge für Pflegeleistungen zu. Bei Pflegestufe 1 stehen Ihnen zum Beispiel keine Leistungen zu, während Ihnen in Pflegestufe 5 1.995 Euro zustehen.

Was sind Kombinationsleistungen in der ambulanten Pflege?

 

Wenn sich ein ambulanter Pflegedienst und die Angehörigen die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen teilen, kommt es zu sogenannten Kombinationsleistungen. Die Obergrenzen für das Pflegegeld werden hier ebenfalls entsprechend des jeweiligen Pflegegrades festgelegt. Während auch hier bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und bei Pflegegrad 5 höchstens 901 Euro in Anspruch genommen werden können.

 

Weitere Punkte im Zusammenhang mit der ambulanten Pflege

 

Wussten Sie, dass Sie zur Verbesserung des Wohnumfeldes zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. zusätzlich zum ausgezahlten Pflegegeld entsprechende Umbaumaßnahmen durchführen können? Solche Umbaumaßnahmen können mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Auch Hilfsmittel, die zur Erleichterung der ambulanten Pflege beitragen, können durch die Pflegekasse finanziert werden.

Sowohl technische Hilfen als auch Verbrauchsmittel, die die Pflege erleichtern, können bezuschusst werden, wobei eine Eigenbeteiligung bestehen bliebt. Wenn Sie Hilfsmittel leihen, entfällt dieser Eigenanteil jedoch.

Weitere Informationen über die ambulante Pflege sowie zu den jeweiligen Pflegestufen erhalten Sie auch bei Ihrem ambulanten Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach.