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Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

 

Es kommt häufiger vor als man eventuell denken mag: Die Beantragung des Pflegegrades wurde entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (oder kurz: MDK) abgelehnt oder die Einstufung fällt geringer aus als erhofft. Wir verstehen, dass dies frustrierend für den Pflegebedürftigen sowie für die Angehörigen ist und auch finanziell sehr belastend sein kann. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen im Folgenden ein paar Informationen über die Einstufung in eine Pflegestufe geben. Legen Sie nach dem negativen Bescheid innerhalb der Frist – normalerweise sind dies vier Wochen – Widerspruch beim MDK in Bezug auf die Ablehnung der Pflegestufe ein. Geben Sie jetzt nicht auf und bitten Sie den MDK um eine erneute Prüfung.

 

Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Faktoren, die zu einer Ablehnung der Unterstützung führen können und bereiten Sie sich mit unserer Hilfe optimal auf den nächsten Termin beim MDK vor.

Aus welchen Gründen wird ein Pflegegrad abgelehnt?

 

Es gibt natürlich vielfältige Gründe, aus denen ein Pflegegrad abgelehnt werden kann. Jeden Einzelfall hier aufzulisten ist ebenso unmöglich wie wenig zielbringend.

Häufig erleben wir jedoch, dass ältere – oder auch jüngere pflegebedürftige Menschen – aus einem falschen Schamgefühl heraus Schwächen und Defizite im Gespräch mit einem MDK-Gutachter herunterspielen. Wenn eine pflegebedürftige Person ihre Einschränkungen nicht offenlegt oder überspielt, kann es entsprechend zu einer Fehleinstufung des Pflegegrades kommen.

Was können Sie in diesem Fall tun? Sprechen Sie in Ruhe mit Ihrem Angehörigen und vermitteln Sie ihm, wie wichtig es ist, absolut ehrlich in Bezug auf die Einschränkungen zu sein, um die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe zu erlangen. Es hilft dem Pflegebedürftigen im Endeffekt nicht, die eigenen Fähigkeiten falsch darzustellen und entsprechend niedriger eingestuft zu werden.

Was sind die Begleiterscheinungen der Einschränkungen?

 

Auch sämtliche Begleiterscheinungen – ebenfalls seelischer und psychischer Art – können einen erheblichen Einfluss auf die Einstufung in einen Pflegegrad haben. Informieren Sie sich gründlich und bereiten Sie sich auf Ihren nächsten Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vor. Halten Sie auch Kopien sämtlicher Berichte von behandelnden Ärzten und Therapeuten bereit, die Sie dem Gutachter des MDK zur Verfügung stellen können. Dies erleichtert die Arbeit des MDK und belegt den Zustand des Pflegebedürftigen. Stellen Sie sicher, dass sämtliche Diagnosen und Einschränkungen der zu pflegenden Person realistisch und vollständig mit in die Einschätzung einfließen.

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Was steht Ihnen in der ambulanten Pflege zu?

Was steht Ihnen in der ambulanten Pflege zu?

 

Interessieren Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach? Wenn Sie pflegebedürftig sind oder eine ambulante Pflege für einen Verwandten suchen, stehen Ihnen je nach Pflegegrad diverse Pflegeleistungen zu. Um ein wenig Licht in ein recht komplexes Thema zu bringen, haben wir Ihnen im Folgenden ein paar wichtige Informationen in Bezug auf die ambulante Pflege, verschiedene Pflegegrade und Ihre Rechte zusammengestellt.

 

Was ist die ambulante Pflege?

 

Die ambulante Pflege beschreibt eine Pflegeform in Ihrem eigenen häuslichen Umfeld. Das heißt, dass die ausgebildete Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes zu Ihnen – oder Ihrem pflegebedürftigen Verwandten – nach Hause kommt und Sie dort im Alltag unterstützt. Auf diese Weise kann die betreute Person möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Die jeweiligen Unterstützungsleistungen hängen dabei vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher Sie eingestuft werden, desto höher fällt die Unterstützung durch Pflegesachleistungen oder Pflegegeld aus.

Was zeichnet einen ambulanten Pflegedienst aus?

 

Entsprechend des festgelegten Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen. Zu den Pflegesachleistungen zählen – je nach Pflegegrad – die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Entsprechend des Pflegegrades 1 bis 5 stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Höchstbeträge für Pflegeleistungen zu. Bei Pflegestufe 1 stehen Ihnen zum Beispiel keine Leistungen zu, während Ihnen in Pflegestufe 5 1.995 Euro zustehen.

Was sind Kombinationsleistungen in der ambulanten Pflege?

 

Wenn sich ein ambulanter Pflegedienst und die Angehörigen die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen teilen, kommt es zu sogenannten Kombinationsleistungen. Die Obergrenzen für das Pflegegeld werden hier ebenfalls entsprechend des jeweiligen Pflegegrades festgelegt. Während auch hier bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und bei Pflegegrad 5 höchstens 901 Euro in Anspruch genommen werden können.

 

Weitere Punkte im Zusammenhang mit der ambulanten Pflege

 

Wussten Sie, dass Sie zur Verbesserung des Wohnumfeldes zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. zusätzlich zum ausgezahlten Pflegegeld entsprechende Umbaumaßnahmen durchführen können? Solche Umbaumaßnahmen können mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Auch Hilfsmittel, die zur Erleichterung der ambulanten Pflege beitragen, können durch die Pflegekasse finanziert werden.

Sowohl technische Hilfen als auch Verbrauchsmittel, die die Pflege erleichtern, können bezuschusst werden, wobei eine Eigenbeteiligung bestehen bliebt. Wenn Sie Hilfsmittel leihen, entfällt dieser Eigenanteil jedoch.

Weitere Informationen über die ambulante Pflege sowie zu den jeweiligen Pflegestufen erhalten Sie auch bei Ihrem ambulanten Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach.