shutterstock_1608433588 (Large)

Punkte, die beim Pflegevertrag beachtet werden müssen

Punkte, die beim Pflegevertrag beachtet werden müssen

 

Suchen Sie einen Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach? Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich für eine ambulante Pflege entscheiden, sollten Sie insbesondere auf den Pflegevertrag, den Sie mit einem ambulanten Pflegedienst abschließen, achten. Ebendieser Pflegevertrag ist ein entscheidendes Dokument zwischen Ihnen und dem Pflegedienst, für den Sie sich entscheiden. Der Vertrag regelt schließlich sämtliche Leistungen, die dem Patienten zustehen und welche Kosten dafür zu zahlen sind. Seit 2002 sind solche Verträge zwischen Pflegedienst und Patienten übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Punkte ein, die in einem Pflegevertrag geregelt werden sollten.

Welche Inhalte stehen in einem Pflegevertrag?

 

Der Name der pflegebedürftigen Person muss im Vertrag stehen, auch wenn der Vertrag von einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden kann. Ferner wird der Pflegegrad der zu pflegenden Person aufgenommen. Die Kosten für die Pflegeleistungen müssen ebenfalls so genau wie möglich aufgelistet werden. Auch allgemeine Regelungen – beispielsweise in Bezug auf einen Hausnotruf und das Verhalten bei einem eingehenden Notruf – werden in einem Pflegertrag festgehalten.

Schließlich stehen noch die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist in einem vollständigen Vertrag.

Was gilt es bei Pflegeverträgen zu beachten?

 

In einem Pflegevertrag, den Sie mit einem Pflegedienst abschließen, sollten die Kosten, die Sie persönlich zu tragen haben, deutlich erkennbar sein. Je nach Pflegegrad werden Sie einen bestimmten Eigenanteil erbringen müssen. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die zuständige Pflegekraft alle erbrachten Leistungen entsprechend dokumentiert, denn diese gelten als Nachweise für die Rechnungsstelle. Überprüfen Sie auch, ob die aufgeschriebenen Leistungen wirklich erbracht wurden.

 

Was passiert, wenn Ihr Pflegedienst ausfällt?

 

Im Pflegevertrag sollte immer eine Ersatzpflege, also ein anderer Pflegedienst, genannt werden, der einspringt, wenn Ihr Pflegedienst einen Termin – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrnehmen kann. Eine solche Ersatzpflege steht Ihnen selbstverständlich zu und sollte Im Fall der Fälle auch in Anspruch genommen werden.

Weitere Punkte, die wichtig sind

 

Was passiert, wenn etwas zu Bruch geht? Welche Räume dürfen von der Pflegekraft betreten oder genutzt werden? Natürlich sollten auch rechtliche Regelungen in Bezug auf Ansprechpartner, Schlüsselnutzung, Ihren Haushalt und Haftungen bei Schäden im Pflegevertrag festgehalten werden. Wenn alle diese Punkte bereits bei Beginn der Zusammenarbeit festgehalten wurden, ersparen Sie sich potentiellen Ärger in der Zukunft. Ein seriöser ambulanter Pflegedienst beantwortet Ihre Fragen zum Pflegevertrag selbstverständlich gerne.