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Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege und die jeweiligen Voraussetzungen, um die Pflege in Anspruch nehmen zu können, etwas besser vorstellen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team des Pflegedienstes Gosab Care GmbH mit Standorten in Köln und Bergisch Gladbach gerne zur Verfügung.

Die Kurzzeitpflege

Die Kurzpflege beschreibt die Situation, wenn ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum eine vollstationäre Pflege benötigt. Sie sorgt für eine vollständige und professionelle Pflegebetreuung. Oft ist dies z. B. mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden. Für eine Dauer von maximal 56 Tagen im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Auf diese Weise ist die Betreuung für einen überschaubaren Zeitraum gesichert. Die Kurzzeitpflege kann nur von einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden und muss zuvor bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die Verhinderungspflege

Der Sinn der Verhinderungspflege besteht in erster Linie darin, die pflegende Person zu entlasten. Die Verhinderungspflege vertritt pflegende Angehörige, wenn sie verhindert oder beispielsweise im Urlaub sind. Im Gegensatz zu Kurzzeitpflege ist eine Verhinderungspflege auch zuhause möglich. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden pflegende Angehörige durch eine Ersatzperson vertreten. Die vertretende Pflegekraft kann sowohl stunden- als auch tage- und wochenweise angefordert werden. Diese Aufgabe kann z. B. von anderen Angehörigen, von Bekannten oder auch von professionellen Pflegekräften übernommen werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Ab einem Pflegegrad 2 steht Ihnen bzw. Ihrem/Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein Budget von 1612,00 Euro pro Jahr zu, das für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden kann. Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kurzfristig Pflege benötigen, steht dies ebenfalls zu.

Die Verhinderungspflege wird ferner nur dann gewährt, wenn der/die pflegende Angehörige zuvor bereits mindestens sechs Monate im Einsatz war und wenn der/die pflegende Angehörige Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht.

Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege – sowohl das Zeitkontingent von maximal sechs Wochen als auch das Geld (1612,00 Euro) – am Ende des Kalenderjahres verfällt. Nicht genutzte Kontingente können dementsprechend nicht im nächsten Jahr verwendet werden.

 

Wenden Sie sich an einen professionellen Pflegedienst wie die Gosab Care GmbH, der in Köln und Bergisch Gladbach für Sie im Einsatz ist, wenn Sie sich über eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege interessieren. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sprechen Sie unser freundliches Pflegeteam an.

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Punkte, die beim Pflegevertrag beachtet werden müssen

Punkte, die beim Pflegevertrag beachtet werden müssen

 

Suchen Sie einen Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach? Wenn Sie oder Ihre Angehörigen sich für eine ambulante Pflege entscheiden, sollten Sie insbesondere auf den Pflegevertrag, den Sie mit einem ambulanten Pflegedienst abschließen, achten. Ebendieser Pflegevertrag ist ein entscheidendes Dokument zwischen Ihnen und dem Pflegedienst, für den Sie sich entscheiden. Der Vertrag regelt schließlich sämtliche Leistungen, die dem Patienten zustehen und welche Kosten dafür zu zahlen sind. Seit 2002 sind solche Verträge zwischen Pflegedienst und Patienten übrigens gesetzlich vorgeschrieben. Wir gehen im Folgenden auf die wichtigsten Punkte ein, die in einem Pflegevertrag geregelt werden sollten.

Welche Inhalte stehen in einem Pflegevertrag?

 

Der Name der pflegebedürftigen Person muss im Vertrag stehen, auch wenn der Vertrag von einer bevollmächtigten Person unterschrieben werden kann. Ferner wird der Pflegegrad der zu pflegenden Person aufgenommen. Die Kosten für die Pflegeleistungen müssen ebenfalls so genau wie möglich aufgelistet werden. Auch allgemeine Regelungen – beispielsweise in Bezug auf einen Hausnotruf und das Verhalten bei einem eingehenden Notruf – werden in einem Pflegertrag festgehalten.

Schließlich stehen noch die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist in einem vollständigen Vertrag.

Was gilt es bei Pflegeverträgen zu beachten?

 

In einem Pflegevertrag, den Sie mit einem Pflegedienst abschließen, sollten die Kosten, die Sie persönlich zu tragen haben, deutlich erkennbar sein. Je nach Pflegegrad werden Sie einen bestimmten Eigenanteil erbringen müssen. Achten Sie in diesem Zusammenhang auch darauf, dass die zuständige Pflegekraft alle erbrachten Leistungen entsprechend dokumentiert, denn diese gelten als Nachweise für die Rechnungsstelle. Überprüfen Sie auch, ob die aufgeschriebenen Leistungen wirklich erbracht wurden.

 

Was passiert, wenn Ihr Pflegedienst ausfällt?

 

Im Pflegevertrag sollte immer eine Ersatzpflege, also ein anderer Pflegedienst, genannt werden, der einspringt, wenn Ihr Pflegedienst einen Termin – aus welchen Gründen auch immer – nicht wahrnehmen kann. Eine solche Ersatzpflege steht Ihnen selbstverständlich zu und sollte Im Fall der Fälle auch in Anspruch genommen werden.

Weitere Punkte, die wichtig sind

 

Was passiert, wenn etwas zu Bruch geht? Welche Räume dürfen von der Pflegekraft betreten oder genutzt werden? Natürlich sollten auch rechtliche Regelungen in Bezug auf Ansprechpartner, Schlüsselnutzung, Ihren Haushalt und Haftungen bei Schäden im Pflegevertrag festgehalten werden. Wenn alle diese Punkte bereits bei Beginn der Zusammenarbeit festgehalten wurden, ersparen Sie sich potentiellen Ärger in der Zukunft. Ein seriöser ambulanter Pflegedienst beantwortet Ihre Fragen zum Pflegevertrag selbstverständlich gerne.

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Aufbau von Vertrauen und Sicherheit durch die Bezugspflege

Aufbau von Vertrauen und Sicherheit durch die Bezugspflege

 

Wenn man pflegebedürftig und auf fremde Hilfe angewiesen ist, ist dies für viele Menschen nicht nur eine körperliche, sondern insbesondere auch eine emotionale oder seelische Herausforderung. Um zu verhindern, dass immer wieder neue Personen die tägliche Pflege zuhause übernehmen, können Sie sich für eine Bezugspflege entscheiden, wenn Sie eine Pflegekraft für sich selbst oder einen Angehörigen suchen. In diesem Fall kümmert sich immer der gleiche Mitarbeiter eines ambulanten Pflegedienstes um den zu pflegenden Patienten. Dabei liegt auf der Hand, dass alle Beteiligten von dieser Form der Pflege profitieren können.

Was ist eine Bezugspflege?

 

Egal ob es sich um eine zeitlich begrenzte Pflege nach einem Unfall handelt oder ob Sie eine Altenpflege wünschen, in allen Fällen werden Sie schnellere Pflegefortschritte feststellen, wenn die Pflegekräfte nicht täglich wechseln.

Bei der Bezugspflege steht das Wohl des Patienten stets im Mittelpunkt. Die Pflege und auch alle Entscheidungen werden – nachdem der Pflegeaufwand und die Pflegeziele ermittelt wurden – von einem zentralen Ansprechpartner getroffen. Die Pflegekraft, die die Bezugspflege übernimmt, ist bestens mit der Krankheitsgeschichte des zu pflegenden Menschen vertraut. Auf diese Weise können die Fortschritte im Pflegeprozess verbessert werden.

Die Gewohnheit in der Bezugspflege schafft Sicherheit

 

Dadurch, dass im Rahmen der Bezugspflege immer die gleiche Pflegekraft zur Pflege kommt, entsteht ein sehr persönliches und vertrautes Verhältnis zwischen dem Patienten und der Pflegekraft. Auf diese Weise kann ein guter Informationsstand über den Gesundheitszustand des Patienten beibehalten werden. Die Pflege erfolgt individuell und gut abgestimmt, sodass schnellere Fortschritte deutlich werden. Natürlich fühlt sich der zu pflegende Patient auch deutlich besser betreut, wenn er immer den gleichen Ansprechpartner hat.

Vertrauensvolle Beziehungen unterstützen den Pflegeprozess – in Köln und Bergisch Gladbach

 

Wenn Sie Pflegefachkräfte in Köln oder Bergisch Gladbach für sich selbst oder für einen Angehörigen suchen, können Sie die Bezugspflege eines lokal ansässigen ambulanten Pflegedienstes in Köln oder Bergisch Gladbach in Anspruch nehmen. Die qualifizierten Pflegefachkräfte eines Pflegedienstes kümmern sich sowohl um die Intensivpflege als auch um weitere Pflegeleistungen. Wenn Sie sich für eine Bezugspflege entscheiden, werden Sie oder Ihr Angehöriger von der gleichen Pflegekraft betreut. Die Pflegekraft begleitet und unterstützt Sie täglich dabei, Ihren Alltag – im Alter oder bei Krankheit ­– so gut wie möglich zu bestreiten. Die Bezugspflege trägt ferner zum physischen Wohlbefinden des Patienten und zu seiner Zufriedenheit bei.

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Was erwartet mich im Beruf der Pflegefachkraft?

Denken auch Sie darüber nach, in einem Pflegeberuf zu arbeiten? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie mehr über den einzigartigen und wichtigen Beruf von Pflegekräften, der in einer alternden Gesellschaft immer wichtiger wird.

Wenn Sie aktuell eine neue berufliche Herausforderung suchen, bewerben Sie sich gerne bei uns, dem Pflegedienst Gosab Care GmbH mit Standorten in Köln und Bergisch Gladbach. Wir freuen uns auf Ihre Initiativbewerbung.

Die Arbeit in der Pflege

Bevor Sie als Pflegekraft arbeiten können, müssen Sie eine dreijährige Berufsausbildung absolvieren. Als ausgebildete Pflegefachkraft pflegen Sie schließlich sowohl alte als auch junge, kranke oder auch anderweitig beeinträchtigte Menschen. Sie führen sämtliche Versorgungen Ihrer pflegebedürftigen Patienten/Patientinnen durch. Aus diesem Grund benötigen Sie für die Arbeit mit Kranken und Pflegebedürftigen insbesondere Geduld sowie Empathie und Flexibilität. Oft nehmen Sie zusätzlich die Rolle des Vermittlers zwischen Arzt/Ärztin, Patient/Patientin und Angehörigen ein.

Gründe für die Arbeit in der Pflege

Für die Arbeit in Pflegeberufen sprechen zahlreiche Gründe. Häufige Gründe für die Ausübung eines Pflegeberufes stellen wir Ihnen im Folgenden gerne vor:

 

Abwechslung bei der Arbeit
Der Beruf der Pflegekraft ist mit viel Abwechslung verbunden, denn kein/e Patient/in ist wie der/die andere. Sie gehen stets individuell auf die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person ein.

 

Sinnstiftende Aufgabe
Wer erkrankten sowie pflegebedürftigen Menschen hilft, führt eine sinnstiftende und erfüllende Arbeit aus. Viele Pflegekräfte erfahren durch ihre Arbeit ein gutes Gefühl.

 

Arbeit im Team
Sie arbeiten in der Pflege stets im Team. Auch die Zusammenarbeit mit Ärzten/Ärztinnen, Fachpersonal und anderen Pflegern ist lehrreich.

 

Zukunftssicherer Arbeitsplatz
In einer alternden Gesellschaft werden Pflegeberufe immer wichtiger. Entscheiden auch Sie sich für einen zukunftssicheren und attraktiven Arbeitsplatz mit zahlreichen Aufstiegschancen.

 

Herausfordernde Aufgaben
Als Pflegekraft stehen Sie stets vor neuen Aufgaben und Herausforderungen. Auf diese Weise lernen Sie viel und entwickeln sich stetig weiter. Durch die Ausbildung und die Zusammenarbeit mit Fachpersonal erlernen Sie viel fachspezifisches Wissen.

 

Flexibilität bei der Arbeit
Da Pflegekräfte auch nachts und an Wochenenden sowie Feiertagen eingesetzt werden, können Sie von mehr Flexibilität am Arbeitsplatz profitieren. Sie können beispielsweise auch oft Überstunden aufbauen oder von Extraschichten und Mehrverdiensten profitieren.

 

Wenn auch Sie sich für einen Pflegeberuf interessieren, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme bzw. Bewerbung. Selbstverständlich klären wir, das Team der Gosab Care GmbH in Köln und Bergisch Gladbach Ihre Fragen auch in einem persönlichen Gespräch.

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Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

 

Es kommt häufiger vor als man eventuell denken mag: Die Beantragung des Pflegegrades wurde entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (oder kurz: MDK) abgelehnt oder die Einstufung fällt geringer aus als erhofft. Wir verstehen, dass dies frustrierend für den Pflegebedürftigen sowie für die Angehörigen ist und auch finanziell sehr belastend sein kann. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen im Folgenden ein paar Informationen über die Einstufung in eine Pflegestufe geben. Legen Sie nach dem negativen Bescheid innerhalb der Frist – normalerweise sind dies vier Wochen – Widerspruch beim MDK in Bezug auf die Ablehnung der Pflegestufe ein. Geben Sie jetzt nicht auf und bitten Sie den MDK um eine erneute Prüfung.

 

Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Faktoren, die zu einer Ablehnung der Unterstützung führen können und bereiten Sie sich mit unserer Hilfe optimal auf den nächsten Termin beim MDK vor.

Aus welchen Gründen wird ein Pflegegrad abgelehnt?

 

Es gibt natürlich vielfältige Gründe, aus denen ein Pflegegrad abgelehnt werden kann. Jeden Einzelfall hier aufzulisten ist ebenso unmöglich wie wenig zielbringend.

Häufig erleben wir jedoch, dass ältere – oder auch jüngere pflegebedürftige Menschen – aus einem falschen Schamgefühl heraus Schwächen und Defizite im Gespräch mit einem MDK-Gutachter herunterspielen. Wenn eine pflegebedürftige Person ihre Einschränkungen nicht offenlegt oder überspielt, kann es entsprechend zu einer Fehleinstufung des Pflegegrades kommen.

Was können Sie in diesem Fall tun? Sprechen Sie in Ruhe mit Ihrem Angehörigen und vermitteln Sie ihm, wie wichtig es ist, absolut ehrlich in Bezug auf die Einschränkungen zu sein, um die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe zu erlangen. Es hilft dem Pflegebedürftigen im Endeffekt nicht, die eigenen Fähigkeiten falsch darzustellen und entsprechend niedriger eingestuft zu werden.

Was sind die Begleiterscheinungen der Einschränkungen?

 

Auch sämtliche Begleiterscheinungen – ebenfalls seelischer und psychischer Art – können einen erheblichen Einfluss auf die Einstufung in einen Pflegegrad haben. Informieren Sie sich gründlich und bereiten Sie sich auf Ihren nächsten Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vor. Halten Sie auch Kopien sämtlicher Berichte von behandelnden Ärzten und Therapeuten bereit, die Sie dem Gutachter des MDK zur Verfügung stellen können. Dies erleichtert die Arbeit des MDK und belegt den Zustand des Pflegebedürftigen. Stellen Sie sicher, dass sämtliche Diagnosen und Einschränkungen der zu pflegenden Person realistisch und vollständig mit in die Einschätzung einfließen.

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Was steht Ihnen in der ambulanten Pflege zu?

Was steht Ihnen in der ambulanten Pflege zu?

 

Interessieren Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach? Wenn Sie pflegebedürftig sind oder eine ambulante Pflege für einen Verwandten suchen, stehen Ihnen je nach Pflegegrad diverse Pflegeleistungen zu. Um ein wenig Licht in ein recht komplexes Thema zu bringen, haben wir Ihnen im Folgenden ein paar wichtige Informationen in Bezug auf die ambulante Pflege, verschiedene Pflegegrade und Ihre Rechte zusammengestellt.

 

Was ist die ambulante Pflege?

 

Die ambulante Pflege beschreibt eine Pflegeform in Ihrem eigenen häuslichen Umfeld. Das heißt, dass die ausgebildete Pflegekraft eines ambulanten Pflegedienstes zu Ihnen – oder Ihrem pflegebedürftigen Verwandten – nach Hause kommt und Sie dort im Alltag unterstützt. Auf diese Weise kann die betreute Person möglichst lange in ihrer gewohnten Umgebung wohnen bleiben. Die jeweiligen Unterstützungsleistungen hängen dabei vom Pflegegrad der pflegebedürftigen Person ab. Je höher Sie eingestuft werden, desto höher fällt die Unterstützung durch Pflegesachleistungen oder Pflegegeld aus.

Was zeichnet einen ambulanten Pflegedienst aus?

 

Entsprechend des festgelegten Pflegegrades übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die Unterstützung von pflegebedürftigen Menschen. Zu den Pflegesachleistungen zählen – je nach Pflegegrad – die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung. Entsprechend des Pflegegrades 1 bis 5 stehen Pflegebedürftigen unterschiedliche Höchstbeträge für Pflegeleistungen zu. Bei Pflegestufe 1 stehen Ihnen zum Beispiel keine Leistungen zu, während Ihnen in Pflegestufe 5 1.995 Euro zustehen.

Was sind Kombinationsleistungen in der ambulanten Pflege?

 

Wenn sich ein ambulanter Pflegedienst und die Angehörigen die Pflege eines pflegebedürftigen Menschen teilen, kommt es zu sogenannten Kombinationsleistungen. Die Obergrenzen für das Pflegegeld werden hier ebenfalls entsprechend des jeweiligen Pflegegrades festgelegt. Während auch hier bei Pflegegrad 1 kein Pflegegeld und bei Pflegegrad 5 höchstens 901 Euro in Anspruch genommen werden können.

 

Weitere Punkte im Zusammenhang mit der ambulanten Pflege

 

Wussten Sie, dass Sie zur Verbesserung des Wohnumfeldes zusätzlich zu den Pflegesachleistungen bzw. zusätzlich zum ausgezahlten Pflegegeld entsprechende Umbaumaßnahmen durchführen können? Solche Umbaumaßnahmen können mit bis zu 4.000 Euro bezuschusst werden. Auch Hilfsmittel, die zur Erleichterung der ambulanten Pflege beitragen, können durch die Pflegekasse finanziert werden.

Sowohl technische Hilfen als auch Verbrauchsmittel, die die Pflege erleichtern, können bezuschusst werden, wobei eine Eigenbeteiligung bestehen bliebt. Wenn Sie Hilfsmittel leihen, entfällt dieser Eigenanteil jedoch.

Weitere Informationen über die ambulante Pflege sowie zu den jeweiligen Pflegestufen erhalten Sie auch bei Ihrem ambulanten Pflegedienst in Köln oder Bergisch Gladbach.