Smiling,And,Talking.,Red-haired,Caregiver,Smiling,And,Talking,To,Aged

Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege

In diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen sowohl die Kurzzeitpflege als auch die Verhinderungspflege und die jeweiligen Voraussetzungen, um die Pflege in Anspruch nehmen zu können, etwas besser vorstellen. Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team des Pflegedienstes Gosab Care GmbH mit Standorten in Köln und Bergisch Gladbach gerne zur Verfügung.

Die Kurzzeitpflege

Die Kurzpflege beschreibt die Situation, wenn ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum eine vollstationäre Pflege benötigt. Sie sorgt für eine vollständige und professionelle Pflegebetreuung. Oft ist dies z. B. mit einem Krankenhausaufenthalt verbunden. Für eine Dauer von maximal 56 Tagen im Kalenderjahr übernimmt die Pflegekasse die Kosten. Auf diese Weise ist die Betreuung für einen überschaubaren Zeitraum gesichert. Die Kurzzeitpflege kann nur von einer Pflegeeinrichtung durchgeführt werden und muss zuvor bei der Pflegekasse beantragt werden.

Die Verhinderungspflege

Der Sinn der Verhinderungspflege besteht in erster Linie darin, die pflegende Person zu entlasten. Die Verhinderungspflege vertritt pflegende Angehörige, wenn sie verhindert oder beispielsweise im Urlaub sind. Im Gegensatz zu Kurzzeitpflege ist eine Verhinderungspflege auch zuhause möglich. Im Rahmen der Verhinderungspflege werden pflegende Angehörige durch eine Ersatzperson vertreten. Die vertretende Pflegekraft kann sowohl stunden- als auch tage- und wochenweise angefordert werden. Diese Aufgabe kann z. B. von anderen Angehörigen, von Bekannten oder auch von professionellen Pflegekräften übernommen werden.

Was sind die Voraussetzungen?

Die Kurzzeitpflege kann mit der Verhinderungspflege kombiniert werden. Ab einem Pflegegrad 2 steht Ihnen bzw. Ihrem/Ihrer pflegebedürftigen Angehörigen ein Budget von 1612,00 Euro pro Jahr zu, das für die Kurzzeit- oder Verhinderungspflege genutzt werden kann. Menschen, die aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit kurzfristig Pflege benötigen, steht dies ebenfalls zu.

Die Verhinderungspflege wird ferner nur dann gewährt, wenn der/die pflegende Angehörige zuvor bereits mindestens sechs Monate im Einsatz war und wenn der/die pflegende Angehörige Pflegegeld von der Pflegekasse bezieht.

Bitte beachten Sie, dass ein Anspruch auf Verhinderungspflege – sowohl das Zeitkontingent von maximal sechs Wochen als auch das Geld (1612,00 Euro) – am Ende des Kalenderjahres verfällt. Nicht genutzte Kontingente können dementsprechend nicht im nächsten Jahr verwendet werden.

 

Wenden Sie sich an einen professionellen Pflegedienst wie die Gosab Care GmbH, der in Köln und Bergisch Gladbach für Sie im Einsatz ist, wenn Sie sich über eine Verhinderungs- oder Kurzzeitpflege interessieren. Gerne helfen wir Ihnen auch bei der Beantragung eines Pflegegrades. Sprechen Sie unser freundliches Pflegeteam an.