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Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

Was tun, wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde?

 

Es kommt häufiger vor als man eventuell denken mag: Die Beantragung des Pflegegrades wurde entweder vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (oder kurz: MDK) abgelehnt oder die Einstufung fällt geringer aus als erhofft. Wir verstehen, dass dies frustrierend für den Pflegebedürftigen sowie für die Angehörigen ist und auch finanziell sehr belastend sein kann. Aus diesem Grund möchten wir Ihnen im Folgenden ein paar Informationen über die Einstufung in eine Pflegestufe geben. Legen Sie nach dem negativen Bescheid innerhalb der Frist – normalerweise sind dies vier Wochen – Widerspruch beim MDK in Bezug auf die Ablehnung der Pflegestufe ein. Geben Sie jetzt nicht auf und bitten Sie den MDK um eine erneute Prüfung.

 

Erfahren Sie im Folgenden mehr über die Faktoren, die zu einer Ablehnung der Unterstützung führen können und bereiten Sie sich mit unserer Hilfe optimal auf den nächsten Termin beim MDK vor.

Aus welchen Gründen wird ein Pflegegrad abgelehnt?

 

Es gibt natürlich vielfältige Gründe, aus denen ein Pflegegrad abgelehnt werden kann. Jeden Einzelfall hier aufzulisten ist ebenso unmöglich wie wenig zielbringend.

Häufig erleben wir jedoch, dass ältere – oder auch jüngere pflegebedürftige Menschen – aus einem falschen Schamgefühl heraus Schwächen und Defizite im Gespräch mit einem MDK-Gutachter herunterspielen. Wenn eine pflegebedürftige Person ihre Einschränkungen nicht offenlegt oder überspielt, kann es entsprechend zu einer Fehleinstufung des Pflegegrades kommen.

Was können Sie in diesem Fall tun? Sprechen Sie in Ruhe mit Ihrem Angehörigen und vermitteln Sie ihm, wie wichtig es ist, absolut ehrlich in Bezug auf die Einschränkungen zu sein, um die Einstufung in die entsprechende Pflegestufe zu erlangen. Es hilft dem Pflegebedürftigen im Endeffekt nicht, die eigenen Fähigkeiten falsch darzustellen und entsprechend niedriger eingestuft zu werden.

Was sind die Begleiterscheinungen der Einschränkungen?

 

Auch sämtliche Begleiterscheinungen – ebenfalls seelischer und psychischer Art – können einen erheblichen Einfluss auf die Einstufung in einen Pflegegrad haben. Informieren Sie sich gründlich und bereiten Sie sich auf Ihren nächsten Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen vor. Halten Sie auch Kopien sämtlicher Berichte von behandelnden Ärzten und Therapeuten bereit, die Sie dem Gutachter des MDK zur Verfügung stellen können. Dies erleichtert die Arbeit des MDK und belegt den Zustand des Pflegebedürftigen. Stellen Sie sicher, dass sämtliche Diagnosen und Einschränkungen der zu pflegenden Person realistisch und vollständig mit in die Einschätzung einfließen.